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| HAUSVERWALTUNG
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Verwaltung von Wohnungseigentum
Wirtschaftsplan ∙
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je
Wirtschaftsjahr
Jahresabrechnung ∙
Erstellen einer jährlichen
Abrechnung
Eigentümerversammlungen und Niederschrift ∙ Durchführung einer Jahresversammlung
einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten.
∙ Die Einladung der
Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne
besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse
zugestellt. ∙ Der Verwalter
führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für
eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
Hausordnung ∙
Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung
vorbereitet und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten
Verstößen gegen die Haus- /Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung
die verantwortlichen Miteigentümer mündlich oder schriftlich unter
Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.
Verträge für die Gemeinschaft ∙ Abschließen und Kündigung von Wartungs-,
Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen
der Eigentümergemeinschaft.
Überwachen der Dienstkräfte
∙ Betreuung und Überwachung der
Dienstleister der Eigentümergemeinschaft.
Geldverwaltung ∙
Einrichtung und Führung der auf den Namen der
Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und
Anlagekonten). ∙ Verwalten der
gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl des
Verwalters. ∙ Überwachung der
Mietkonten und dem anhängigen Schriftverkehr
Rechnungskontrolle
und -anweisung ∙
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs-
und Reparatur-Rechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen.
Öffentliche Belange ∙
Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen
Maßnahmen
Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum ∙ Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden
frühzeitig zu erkennen, optische Überprüfung des
Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche
Begehung des Gesamtobjektes. ∙ Soweit notwendig, Heranziehen von
Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein
Beschluss dafür vorliegt.
Empfehlung zur
Auftragsvergabe ∙ Empfehlung bei der
Auswahl der technischen Lösungen ∙
Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen
für das Gemeinschaftseigentum. ∙
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/
Gemeinschafts- eigentum.
Auftragsvergabe ∙
Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für
Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
Überwachung ∙
Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und
Schluss- rechnungen.
Sofortmaßnahmen in dringenden
Fällen ∙ Einleiten von
Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-,
Sturmschäden etc. ∙ Bei
Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an
die Versicherung. ∙ Klärung
der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/
Gemeinschaftseigentum. ∙
Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und
-beseitigung. ∙ Abrechnen mit
der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus
der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Schlüsselbestellungen ∙
Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der
Sicherheits- Schließanlage für
das Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
Sicherheitseinrichtungen ∙ Veranlassen der Prüfung und Wartung von
Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute und Technischen
Überwachungsverein (TÜV) z. B. an der Heizung
(Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter); den Aufzügen
(TÜV-Hauptprüfungen mit Gewichten, Zwischenprüfungen,
Noteinrichtungen); den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen,
Reparatur und Dach- sanierungen); den Lüftungsanlagen
(TÜV-Prüfungen in Tiefgaragen); den
Notbeleuchtungen (TÜV- Prüfungen in Haus und Tiefgaragen);
den kraftbetätigten Garagentoren; den
Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten
und freien Fluchtwegen ∙
Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher,
Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in
den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc. ∙ Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den
Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen
Fachleuten.
Allgemeine Verwaltung ∙
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern,
Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die
gemeinschaftlichen Belange betrifft. ∙ Büroleistungen, wie z. B. Porto, Telefon,
kopieren und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung
und im Rahmen der o. g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind
in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden
nicht gesondert berechnet.
Besondere Leistungen Ein
festes Entgelt (pauschale Verwaltergebühr gemäß Vertrag) setzt einen festen
Arbeitsumfang voraus. Die vorgenannten Leistungen sichern der
Eigentümergemeinschaft eine sach- und fachgerechte Verwaltung der
gemeinschaftlichen Belange auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die
Verwaltung ist bereit und in der Lage, weitere Leistungen zu erbringen, um den
Eigentümern eine umfassende Information und Werterhaltung des Grundbesitzes zu
bieten. Außerdem kann es vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte
oder durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen für die Gemeinschaft
zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluß
nicht kalkulierbar ist. Diese besonderen Leistungen werden von der Verwaltung zu
den z. Zt. gültigen Kostensätzen gesondert gegenüber der Gemeinschaft
abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft dem
verursachenden Miteigentümer weiter belastet.
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