Immobilie Immoconcept GmbH- Haus- & Grundstücksverwaltung Düsseldorf
Düsseldorf Immobilien

 HAUSVERWALTUNG

Verwaltung von Wohnungseigentum

Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr

Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung

Eigentümerversammlungen und Niederschrift
Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen  
  Vorbereitungsarbeiten.
Die Einladung der Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne
  besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
Der Verwalter führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für
  eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.

Hausordnung
Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet
  und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Haus-
  /Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen Miteigentümer
  mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers
  ab.

Verträge für die Gemeinschaft
Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und
  Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.

Überwachen der Dienstkräfte
Betreuung und Überwachung der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft.

Geldverwaltung
Einrichtung und Führung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft
  lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten).
Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse
  nach Wahl des Verwalters.
Überwachung der Mietkonten und dem anhängigen Schriftverkehr

Rechnungskontrolle und -anweisung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und
  Reparatur-Rechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen.

Öffentliche Belange
Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen

Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen,
  optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche
  Begehung des Gesamtobjektes.  
Soweit notwendig, Heranziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der
  Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt.

Empfehlung zur Auftragsvergabe
Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen
Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das
  Gemeinschaftseigentum.
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/ Gemeinschafts-
  eigentum.

Auftragsvergabe
Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung der
  Eigentümergemeinschaft.

Überwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und Schluss-
  rechnungen.

Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-,
  Sturmschäden etc.
Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an
  die Versicherung.
Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/
  Gemeinschaftseigentum.
Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern
  aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Schlüsselbestellungen
Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-
  Schließanlage für das Sonder-/Gemeinschaftseigentum.

Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch
  Fachleute und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z. B. an der Heizung
  (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter); den Aufzügen
  (TÜV-Hauptprüfungen mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Noteinrichtungen);
  den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dach-
  sanierungen); den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Tiefgaragen); den
  Notbeleuchtungen (TÜV- Prüfungen in Haus und Tiefgaragen); den 
  kraftbetätigten Garagentoren; den Brandschutzeinrichtungen einschließlich 
  Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen
Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen,
  Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen
  etc.
Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem
  Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten.

Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden,
  Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange
  betrifft.
Büroleistungen, wie z. B. Porto, Telefon, kopieren und Dienstfahrten,
  soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o. g. Grundleistungen
  veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten
  und werden nicht gesondert berechnet.

Besondere Leistungen
Ein festes Entgelt (pauschale Verwaltergebühr gemäß Vertrag) setzt einen festen Arbeitsumfang voraus. Die vorgenannten Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sach- und fachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwaltung ist bereit und in der Lage, weitere Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werterhaltung des Grundbesitzes zu bieten. Außerdem kann es vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluß nicht kalkulierbar ist. Diese besonderen Leistungen werden von der Verwaltung zu den z. Zt. gültigen Kostensätzen gesondert gegenüber der Gemeinschaft abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft dem verursachenden Miteigentümer weiter belastet.


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